Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2016 - 3 L 159/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9455
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2016 - 3 L 159/12 (https://dejure.org/2016,9455)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.02.2016 - 3 L 159/12 (https://dejure.org/2016,9455)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 3 L 159/12 (https://dejure.org/2016,9455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,9455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2016 - 3 L 159/12
    § 34 Abs. 3 BauGB findet auch auf Vorhaben von Einzelhandelsbetrieben Anwendung, die - wie hier - nicht großflächig sind (so BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, BVerwGE 136, 10, juris).

    Zwar können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Grund- und Nahversorgungszentren zentrale Versorgungsbereich in diesem Sinne sein (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, BVerwGE 136, 10, zitiert nach juris; BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, BVerwGE 129, 307, zitiert nach juris).

    Ob dies der Fall ist, hängt wiederum von Struktur und Größe der Gemeinde ab (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, BVerwGE 136, 10, zitiert nach juris Rn. 9).

    Auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versorgen, kann einen zentralen Versorgungsbereich i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB bilden (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, BVerwGE 136, 10, zitiert nach juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 13.05.2014 - 1 A 432/10 -, juris Rn. 28).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versorgen, einen zentralen Versorgungsbereich i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB bilden kann (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, BVerwGE 136, 10, zitiert nach juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 13.05.2014 - 1 A 432/10 -, juris Rn. 28).

    Denn isolierte Standorte mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben bilden keinen zentralen Versorgungsbereich, auch wenn sie über einen weiten Einzugsbereich verfügen und eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllen mögen (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, BVerwGE 136, 10, juris Rn. 9).

    Dafür dürfte sprechen, dass das Bundesverwaltungsgericht darauf abstellt, dass für eine umfassende Nahversorgung erforderliche Dienstleistungen sowie eine Mischung von Einzelhandelsgeschäften, die ein breites Spektrum von Waren vornehmlich des kurzfristigen Bedarfs abdecken, ergänzt um einzelnen Waren, die über die Deckung des kurzfristigen Bedarfs hinausgehen, vorhanden sind (BVerwG, Beschl. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, BVerwGE 136, 10, juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 13.05.2014 - 1 A 432/10

    Zentraler Versorgungsbereich, Zentrenschädlichkeit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2016 - 3 L 159/12
    Auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versorgen, kann einen zentralen Versorgungsbereich i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB bilden (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, BVerwGE 136, 10, zitiert nach juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 13.05.2014 - 1 A 432/10 -, juris Rn. 28).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht und das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Begriff des unmittelbaren Nahbereichs damit umschreiben, dass ein zentraler Versorgungsbereich einen gewissen, über seine eigenen Grenzen hinaus reichenden räumlichen Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht haben und damit über den unmittelbaren Nahbereich hinaus wirken müsse (SächsOVG, Urt. v. 13.05.2014 - 1 A 432/10 -, juris Rn. 29), folgt daraus für den konkret vorliegenden Einzelfall nichts anderes.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versorgen, einen zentralen Versorgungsbereich i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB bilden kann (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, BVerwGE 136, 10, zitiert nach juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 13.05.2014 - 1 A 432/10 -, juris Rn. 28).

    Auch in einem vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht entschiedenen Fall reichte ein "Konsum mit einem Lebensmittelsortiment" ergänzt durch eine Bäckerei, eine Apotheke und einen Blumenladen trotz weiterer Dienstleister nicht aus (SächsOVG, Urt. v. 13.05.2014 - 1 A 432/10 -, juris Rn. 31 u. 32).

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2016 - 3 L 159/12
    Zwar können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Grund- und Nahversorgungszentren zentrale Versorgungsbereich in diesem Sinne sein (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, BVerwGE 136, 10, zitiert nach juris; BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, BVerwGE 129, 307, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2016 - 3 L 159/12
    Das Merkmal der Großflächigkeit wird in der Rechtsprechung mit Hilfe der Größe der Verkaufsfläche bestimmt (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 19.85 -, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2012 - 10 A 1770/09

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Nutzungsänderung eines Gebäudes vom

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2016 - 3 L 159/12
    Der vorliegende Fall sei mit dem Sachverhalt, der dem von der Klägerin angeführten Urteil des OVG NRW vom 15. Februar 2012 (10 A 1770/09, juris) zugrundelag, nicht vergleichbar.
  • VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12

    Bauvoranfrage für nicht großflächigen Lebensmittel-Discountmarkt im faktischen

    Um einen zentralen Versorgungsbereich im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB zu bilden, muss er jedoch einen über seine eigenen Grenzen hinausreichenden räumlichen Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht haben und damit über den unmittelbaren Nahbereich hinauswirken (vgl. Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 34 Rn. 85a; VG Schwerin, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 A 733/14 -, amtl. Umdruck S. 20 f.; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. Februar 2016 - 3 L 159/12 -, Rn. 63, juris).

    In einem Urteil vom 17. Februar 2016 (Az. 3 L 159/12, Rn. 69, juris) hat das Oberverwaltungsgericht zu dieser Problematik ausgeführt:.

    Mit diesen wenigen begleitenden Nutzungen in den Bereichen Einzelhandel und Dienstleistung weist die Nahversorgungslage "G-Straße" nicht ansatzweise ausreichende Nutzungen im relevanten Bereich Einzelhandel und Dienstleistung/gewerbliche Nutzung auf, um als zentraler Versorgungsbereich angesehen werden zu können (vgl. insoweit auch Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. Februar 2016 - 3 L 159/12 -, Rn. 70 f., juris).

  • VG Schwerin, 04.05.2018 - 2 A 2659/15

    Discountmarkt im nicht beplanten Innenbereich

    Um einen zentralen Versorgungsbereich im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB zu bilden, muss er jedoch einen über seine eigenen Grenzen hinausreichenden räumlichen Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht haben und damit über den unmittelbaren Nahbereich hinauswirken (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 125. Lfg. Mai 2017, § 34 Rn. 85a; VG Schwerin, Urteil vom 18.06.2015 - 2 A 733/14 -, amtl. Umdruck S. 20 f.; Urteil vom 17.08.2017 - 2 A 378/12 -, amtl. Umdruck S. 12 f.; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.02.2016 - 3 L 159/12 -, Rn. 63, juris).

    In einem Urteil vom 17. Februar 2016 (Az. 3 L 159/12, Rn. 69, juris) hat das Oberverwaltungsgericht zu dieser Problematik ausgeführt:.

    Mit insgesamt nur wenigen begleitenden Nutzungen in den Bereichen Einzelhandel und Dienstleistung weist die Nahversorgungslage "E." keine ausreichenden Nutzungen im relevanten Bereich Einzelhandel und Dienstleistung/gewerbliche Nutzung auf, um als zentraler Versorgungsbereich angesehen werden zu können (vgl. insoweit auch Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.02.2016 - 3 L 159/12 -, Rn. 70 f., juris).

  • VG Schwerin, 18.01.2018 - 2 A 1647/15

    Erweiterung eines vorhandenen Diskountmarktes im festgesetzten Gewerbegebiet

    Im Blick auf die im Einzelhandelskonzept als zentrale Versorgungsbereiche definierten Nahversorgungszentren sind - ungeachtet der Frage, ob die jeweilige Bewertung des Einzelhandelskonzepts, dass es sich jeweils um zentrale Versorgungsbereiche im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB bzw. § 11 Abs. 3 BauNVO handelt (vgl. dazu allgemein z. B. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10-18; Rn. 9; OVG Greifswald, Urteil vom 17.02.2016 - 3 L 159/12 -, juris-Rn. 63; VG Schwerin, Urteil vom 17.08.2017 - 2 A 378/12-, amtl. Umdruck S. 12 ff.; Urteil vom 18.06.2015 - 2 A 733/14 -, amtl. Umdruck S. 20 f.) - Anhaltspunkte dafür gegeben, dass das klägerische Erweiterungsvorhaben keine wesentlichen Auswirkungen auf deren Entwicklung hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht